Kraftrad-Klassen
(Für Details bitte auf die einzelnen Klassen klicken)
Krafträder
- Direkteinstieg, theoretische und praktische Prüfung. Mindestalter 24 Jahre!
- Nach zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2 und nur einer praktischen Prüfung bereits mit 20 Jahren möglich.
- Fahrerlaubnisse der Klasse A berechtigen zum Führen von Fahrzeugen der Klasse A1, A2 und AM!
Krafträder bis 35 KW
- Direkteinstieg, theoretische und praktische Prüfung. Mindestalter 18 Jahre!
- Nach zweijährigen Vorbesitz von Klasse A1 und nur einer praktischen Prüfung. Mindestalter 18 Jahre!
Leichtkrafträder (max. 125 ccm, max. 11 kW)
- Mindestalter 16 Jahre!
- Fahrerlaubnisse der Klasse A1 berechtigen zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM!
Moped - Mokick - drei/vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (max. 50 ccm / 45 km/h)
- Mindestalter 16 Jahre!
Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h.
- Mindestalter 15 Jahre!